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   BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87   

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BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87 (https://dejure.org/1987,7377)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1987 - 2 B 13.87 (https://dejure.org/1987,7377)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 2 B 13.87 (https://dejure.org/1987,7377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld für ein in den Haushalt aufgenommenes Stiefkind - Unterhaltserfordernis für Stiefkinder - Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet aber dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a.Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 57/76
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 57/76 - (BSGE 45, 67 ) - das als Grundlage einer Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ohnehin nicht in Betracht kommt - ist sowohl dem genannten Urteil vom 22. November 1963 als auch dem zu § 1262 Abs. 2 Nr. 2 RVO ergangenen, bereits geringere Anforderungen hinsichtlich der Unterhaltsgewährung stellenden Urteil vom 26. Juni 1969 - 4 RJ 439/67 - (BSGE 29, 292) jedenfalls durch das zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des BKGG vom 16. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1725), durch das in § 2 Abs. 1 Nr. 6 BKGG bei der Definition der Pflegekinder die Voraussetzung des nicht unerheblichen Beitrages zu den Kosten des Unterhalts gestrichen wurde, die Grundlage entzogen, so daß an dem früher aufgestellten Unterhaltserfordernis für Stiefkinder nicht mehr festgehalten werden kann (ebenso Schieckel-Brandmüller, Kindergeldgesetze, Anm. 4-7 zu § 2 BKGG; Wickenhagen-Krebs, BKGG, RdNr. 41 zu § 2).
  • BSG, 22.11.1963 - 7 RKg 2/61

    Zu den Voraussetzungen der Annahme, Stiefkinder seien iSd KGG § 2 Abs. 1 Nr. 2 in

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87
    Dies trifft auf die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. November 1963 - 7 RKg 2/61 - (BSGE 20, 91 = NJW 1964, 690) in bezug auf § 2 Abs. 1 BKGG bezeichnete Frage, ob zur Aufnahme von Stiefkindern in den Haushalt des Stiefelternteils eine überwiegende finanzielle Unterhaltsleistung durch diesen erforderlich ist, nicht zu.
  • BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67

    Aufnahme in stiefelterlichen Haushalt - Leistungen des Stiefvaters -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 57/76 - (BSGE 45, 67 ) - das als Grundlage einer Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ohnehin nicht in Betracht kommt - ist sowohl dem genannten Urteil vom 22. November 1963 als auch dem zu § 1262 Abs. 2 Nr. 2 RVO ergangenen, bereits geringere Anforderungen hinsichtlich der Unterhaltsgewährung stellenden Urteil vom 26. Juni 1969 - 4 RJ 439/67 - (BSGE 29, 292) jedenfalls durch das zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des BKGG vom 16. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1725), durch das in § 2 Abs. 1 Nr. 6 BKGG bei der Definition der Pflegekinder die Voraussetzung des nicht unerheblichen Beitrages zu den Kosten des Unterhalts gestrichen wurde, die Grundlage entzogen, so daß an dem früher aufgestellten Unterhaltserfordernis für Stiefkinder nicht mehr festgehalten werden kann (ebenso Schieckel-Brandmüller, Kindergeldgesetze, Anm. 4-7 zu § 2 BKGG; Wickenhagen-Krebs, BKGG, RdNr. 41 zu § 2).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 41.90

    Besoldungsrecht - Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Zahlung an Stiefvater

    Zutreffend ist es im Sinne der geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts davon ausgegangen, daß es nicht darauf ankommt, ob er sie finanziell auch unterhält (BSG, Urteil vom 19. Oktober 1977 - 4 RJ 57/76 - <BSGE 45, 67 ff.>; vgl. dazu auch Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 2 B 13.87 - ).
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